FLEX Mitgliedschaft - BLEIKI Coworking Geschäftsbedingungen und Konditionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen BLEIKI Coworking

§1 Allgemeines

1. Der Vertrag zwischen dir, im Folgenden «Mitglied» genannt und des Bleiki Coworking, im Folgenden «Betreiber» genannt, beginnt mit der Anmeldung unter http://my.bleikicoworking.ch, im folgenden „Verwaltungssystem“ genannt. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von einer Partei gem. § 2 schriftlich gekündigt werden. Sofern nicht anders angegeben, beträgt der Abrechnungszeitraum 1 Monat.

2. Mit der Mitgliedschaft erhält das Mitglied das Recht, die Leistungen des Betreibers zu buchen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, der im Verwaltungssystem angebotenen Dienstleistungen mit den jeweils gültigen Preisen und der Regeln des Coworking Space.

3. Geschäftsbedingungen des Mitglieds, die im Widerspruch zu diesem Vertrag stehen oder über diese hinausgehen, werden ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung des Betreibers nicht Bestandteil dieser Bedingungen.

4. Das Angebot richtet sich sowohl an private, als auch an juristische Personen.

5. Der Betreiber ist berechtigt, Leistungen im Rahmen dieser Bedingungen durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen.

§ 2 Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft und die damit verbundenen Dienstleistungen sind, wenn nicht ausdrücklich erwähnt, nicht auf Dritte übertragbar. Bei juristischen Personen kann die Mitgliedschaft von allen im Unternehmen beschäftigten Personen genutzt werden.

2. Im Fall einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes ändern sich die Preise entsprechend.

3. Das Mitglied verpflichtet sich, die abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist das Mitglied verpflichtet, die Änderung gegenüber dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.

4. Zugangskennung und persönliches Kennwort dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

5. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis monatlich bis zu 30 Tage vor Ende des Abrechnungszeitraums kündigen. Der Vertrag läuft unbefristet monatsweise weiter sofern das Mitglied die Mitgliedschaft nicht kündigt. Bei Jahresmitgliedschaften verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Bei Kündigung durch das Mitglied werden Vorauszahlungen nicht erstattet. Das Mitglied kann die gebuchten Dienstleistungen bis zum Ende des Vertragsverhältnisses beanspruchen. Die Kündigung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen, dies gilt auch für die fristlose Kündigung. Die Deaktivierung über das Verwaltungssystem gilt nicht als Kündigung.

6. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist fristlos kündigen, wenn ein Grund zur ausserordentlichen Kündigung vorliegt. Für den Betreiber liegt ein Grund zur fristlosen Kündigung insbesondere dann vor, wenn das Mitglied mit mehr als einer Abrechnung in Zahlungsverzug ist. Der Betreiber ist auch dann zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mietvertrag zwischen dem Betreiber und seinem Vermieter gleich welchen Rechtsgrunds beendet wird.

§ 3 Leistungen / Leistungsort

1. Der Betreiber erbringt seine sämtlichen Leistungen ausschliesslich in den Räumen im Coworking Space in Interlaken.

2. Das Mitglied erhält mit seiner Mitgliedschaft die kostenpflichtige Möglichkeit, einen Arbeitsplatz einschliesslich Tisch, Stuhl, Internetzugang und Stromanschluss zu nutzen. Darüber hinaus kann das Mitglied auf verschiedenste Leistungen und Angebote des Betreibers zugreifen. Diese unterliegen Änderungen und sind in ihrer aktuellen Form dem Verwaltungssystem und der gültigen Preisliste zu entnehmen.

3. Die Nutzung der Dienstleistungen des Betreibers unterliegt unterschiedlichen Tarifarten. Je nach Tarifart ist die Nutzungsmöglichkeit auf einen bestimmten Umfang und / oder bestimmte Zeiten beschränkt. Soweit Art, Umfang und Zeit der Nutzung nicht in diesem Vertrag geregelt sind, gilt ergänzend die jeweils gültige Preisliste.

4. Die Leistungen des jeweiligen Tarifes müssen innerhalb eines Abrechnungszeitraumes in Anspruch genommen werden. Etwaiges Guthaben verfällt und wird nicht erstattet. Wenn das Mitglied den Tarif nicht wechselt, verlängert sich die Mindestlaufzeit des bereits gebuchten Tarifes um 1 Monat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. (Jahresmitgliedschaften siehe §2 Nr. 5) Der Tarifwechsel kann jederzeit beantragt werden und erfolgt nach Erfüllung der Mindestlaufzeit des aktuellen Tarifs.

5. Pro Monat können maximal drei Veranstaltungen des Betreibers im Coworking Bereich stattfinden, während derer Einrichtungen nicht oder eingeschränkt zur Verfügung stehen. Der Veranstaltungstermin wird mindestens 2 Wochen im Voraus bekannt gegeben. Ansprüche wegen der verkürzten Öffnungszeit hat das Mitglied nicht. Das Mitglied ist verpflichtet alle eigenen Gegenstände aus den betroffenen Bereichen zu entfernen. Events in anderen Räumlichkeiten sind hier nicht mit eingeschlossen. Zusätzlich hat der Betreiber das Recht, an zwei Tagen pro Jahr die gesamten Räumlichkeiten der Space für Veranstaltungen zu nutzen, im Rahmen welcher die übliche Nutzung des Coworking Bereichs und des Meetingraums eingeschränkt oder nicht möglich ist.

6. Das Mitglied ist verpflichtet, sich bei Ankunft in den Räumen des Betreibers im Verwaltungssystem anzumelden. Dem Mitglied muss mindestens immer ein „Tagespass“ zur Verfügung stehen oder im Tarif enthalten sein, um die Dienstleistungen nutzen zu dürfen. Ist die Anmeldung aus technischen Gründen nicht möglich, muss unverzüglich der Betreiber informiert werden.

7. Das Mitglied prüft vor Beginn seiner Nutzung die Ordnungsmässigkeit der Ausstattung. Mit Beginn der Nutzung ist deren Funktionsfähigkeit anerkannt.

8. Der Arbeitsplatz darf nur durch die gemeldete private oder juristische Person und für den angegebenen Zweck genutzt werden.

§ 4 Benutzungsordnung

1. Das Mitglied ist verpflichtet, sich für den sachgemässen und sicheren Umgang mit allen Einrichtungen, die durch den Betreiber gestellt werden, einweisen zu lassen oder die zur Verfügung stehenden Anleitungen zu befolgen.

2. Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen des Betreibers, erfolgt auf eigene Gefahr.

3. Das Mitglied hat sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemässer und sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.

4. Das Mitglied ist verpflichtet, die gesamte Einrichtung ordnungsgemäss zu behandeln und zweckgerichtet zu benutzen. Mitglieder haften für alle durch ihr Verschulden verursachte Schäden.

5. Schäden an Einrichtungsgegenständen oder dem Gebäude sind dem Betreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§ 5 Preise und Tarife

1. Die Preise und Tarife sind jederzeit auf http://my.bleikicoworking.ch oder im Verwaltungssystem einsehbar.

2. Preise und Tarife können durch den Betreiber jederzeit geändert werden und treten direkt in Kraft.

3. Die Verwaltung und Bestellung von Dienstleistungen des Betreibers nimmt jedes Mitglied selbst im Verwaltungssystem vor.

§ 6 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln

1. Das Mitglied erkennt die öffentliche Hausordnung / Regeln des Coworking Spaces als verbindlich an.

2. Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist für das Mitglied, sofern nicht anders in den Tarif- oder Buchungsinformationen angegeben, zu den regulären Öffnungszeiten (08:00 – 17:00 Uhr) möglich. Für Mitglieder mit unbeschränktem Zugang stellt der Betreiber den Zugang zu den Räumen per Schliesssystem sicher. Es liegt im Ermessen des Betreibers, die Zugangsart festzulegen.

3. Jedes Mitglied verpflichtet sich, wenn es als letztes die Räume des Betreibers verlässt, folgende Massnahmen durchzuführen:

● Schliessen aller Fenster

● Löschen aller Lichter

● Schliessen der Türen

4. Der Verlust eines Schlüssels ist unverzüglich dem Betreiber zu melden. Das Mitglied verpflichtet sich zur Zahlung aller daraus entstehenden Schäden.

5. Ein Zahlungsverzug des Mitglieds berechtigt den Betreiber zur Zurückbehaltung seiner Dienstleistungen bis zum Ausgleich des Zahlungsrückstands. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts berechtigt das Mitglied nicht dazu, den Vertrag zu kündigen und das Entgelt für während der Zurückbehaltungsdauer anfallende Dienstleistungen zu mindern.

6. Jedes Mitglied ist verpflichtet, nach Ende der Nutzung seinen Arbeitsplatz vollständig zu räumen, sofern nicht anders in den Tarif- oder Buchungsinformationen angegeben.

7. Das Mitglied darf ausschliesslich die im Tarif angegebenen Leistungen nutzen.

8. Ressourcen, die nicht im gebuchten Tarif enthalten sind, müssen zur Nutzung separat über das Verwaltungssystem gebucht werden.

9. Alle Arbeitsplätze und Gemeinschaftsflächen muss das Mitglied nach seiner Nutzung in einem ordentlichen, sauberen und nutzbaren Zustand zurücklassen. Alle persönlichen Gegenstände des Mitglieds sind mit Beendigung der Nutzung zu entfernen.

§ 7 Verfügbarkeit

1. Bei allen Tarifen kann die Verfügbarkeit der Arbeitsplätze ausdrücklich nicht garantiert werden, sofern nicht anders in den Tarif- oder Buchungsinformationen angegeben.

2. Sofern nicht anders in den Tarif- oder Buchungsinformationen angegeben, können Arbeitsplätze nicht reserviert werden. Die Nutzung dieser Einrichtungen ist nur so lange möglich, wie ungenutzte Einheiten zur Verfügung stehen.

3. Rückfragen und Beanstandungen können dem Betreiber ausschliesslich per E-Mail an info@bleikicoworking.ch mitgeteilt werden.

§ 8 Haftung des Betreibers

1. Der Betreiber übernimmt keine Haftung bei Schäden oder Verlust von Gegenständen in den Räumen des Betreibers. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Schädigung durch den Betreiber. Jedes Mitglied ist selbst für eigene Gegenstände verantwortlich. Ihm obliegt es, sein Eigentum ausreichend zu versichern und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Soweit eine Haftung des Betreibers für Vermögens- oder Personenschäden gegenüber einem oder mehreren Mitgliedern besteht und nicht auf einer vorsätzlichen oder unerlaubten Handlung beruht, ist die Haftung auf CHF 1’000.00 je Mitglied begrenzt. Entsteht der Schadensersatzanspruch durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Mitgliedern und beruht dies nicht auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet des Vorstehenden in der Summe auf CHF 15’000.00 begrenzt. Übersteigen die Ansprüche mehrerer Mitglieder diese Höchstgrenze, so wird der Anspruch des einzelnen Mitglieds in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstsumme steht. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz desjenigen Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. Das Haftungslimit versteht sich einschliesslich sämtlicher aussergerichtlicher und gerichtlicher Kosten.

2. Der Betreiber haftet nicht für Personen- und Sachschäden. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung solcher Schäden durch den Betreiber bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen (Fachberater/in, Aufsichtsperson u.ä.) haftet der Betreiber im Rahmen der bestehenden Versicherungsverträge.

3. Bei einfach fahrlässigen Vertragsverletzungen haftet der Betreiber nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht handelt.

4. Etwaige behauptete Ansprüche sind unverzüglich gegenüber dem Betreiber geltend zu machen.

5. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§ 9 Haftung des Mitglieds

Das Mitglied haftet für alle selbst verursachten Schäden an Räumen, Ausstattung und vom Betreiber geliehenen oder überlassenen Gegenständen in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dies gilt auch im Falle des Verlustes, der Beschädigung durch Dritte oder des Diebstahls eines Gegenstandes, der dem Mitglied vom Betreiber geliehen oder überlassen wurde. Das Mitglied haftet auch für alle Folgeschäden, die durch Ausfall oder Beeinträchtigung des Betriebs oder einer Sache des Betreibers entstehen.

§ 10 Internetzugang

1. Das Mitglied verpflichtet sich, den Internetzugang nicht missbräuchlich zu nutzen. Der Betreiber sichert eine bestimmte Qualität der Internetverbindung nicht zu.

2. Das Mitglied hat sämtliche nationalen und internationalen Urheberrechte zu achten. Bei Verstoss gegen Urheberrechte haftet das Mitglied allein. Soweit der Betreiber hierfür in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich das Mitglied, den Betreiber von diesen Forderungen auf erstes Anfordern unverzüglich freizustellen. Auf eine Berechtigung der gegen den Betreiber geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und zur Höhe nach kommt es nicht an. Diese Einwendungen kann das Mitglied nur gegenüber dem Anspruchsteller geltend machen.

3. Es obliegt dem Mitglied allein, gegen alle Arten von Datenverlust, Übermittlungsfehlern, Betriebsstörungen usw. Vorkehrungen zu treffen. Ebenso obliegt es dem Mitglied, geeignete Sicherungs- und Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen.

4. Der Betreiber gewährt dem Mitglied Zugang zum Internet und stellt die Verbindung her. Die über das Internet abrufbaren Inhalte werden nicht vom Betreiber, sondern von Dritten angeboten. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung und Haftung für die Rechtmässigkeit und Qualität der von Dritten angebotenen und vom Mitglied abrufbaren Inhalte und Dienste sowie deren Verwendung durch das Mitglied. Der Betreiber haftet nicht für die Nutzung bzw. den Download schadhafter oder schadenverursachender Dateien. Etwa anfallende Nutzungsentgelte sind vom Mitglied zu zahlen. Das Mitglied ist nicht befugt, den Betreiber im Aussenverhältnis zu verpflichten.

5. Der Betreiber weist den Kunden darauf hin, dass im Internet Missbrauch durch andere Nutzer möglich ist und Dateien verwendet werden können, das Computersystem des Mitglieds sowie die Sicherheit seiner Daten zu gefährden. Der Betreiber übernimmt daher keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Internets entstehen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigungen. Die Leistungen des Betreibers entbinden das Mitglied nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z. B. die Verwendung von regelmässig aktualisierten Anti-Viren- und Warn-Programmen, Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, regelmässige Datensicherung sowie regelmässige Änderung von Passwörtern sowie eine übliche Zugangskontrolle.

§ 11 Leistungsstörungen

Leistungsstörungen hat das Mitglied dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Der Betreiber wird die Störungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Der Betreiber verpflichtet sich dazu, mit der Beseitigung binnen eines Werktages zu beginnen.

§ 12 Datenerfassung

1. Das monatliche Datenvolumen der Internetverbindung, des Stromverbrauchs und der Druckernutzung des Mitglieds darf vom Betreiber erfasst und gespeichert werden. Bei einem übermässigen Verbrauch wird das Mitglied rechtzeitig darauf hingewiesen. Dem Mitglied können entstehende Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden.

2. Es können Videoaufnahmen von Überwachungsanlagen, Internetprotokolle, Anwesenheitsprotokolle, Zutrittsprotokolle und Kaffeeverbrauch erfasst und gespeichert werden.

§ 13 Datenschutz

1. Der Betreiber beachtet die Vorschriften des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG).

2. Das Mitglied ist einverstanden, dass seine angegebenen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Das Mitglied willigt ferner in die Übermittlung seiner Daten an Auskunfteien zwecks Bonitätsprüfung ein. Der Betreiber darf die Daten an Dritte, die Dienstleistungen für den Betreiber, die zum Betrieb erforderlich sind, weiterleiten. Die Daten dürfen für verschiedene Zwecke innerhalb des Spaces analysiert und dargestellt werden.

3. Das Mitglied kann nach Beendigung der Mitgliedschaft die Löschung seiner Daten verlangen, soweit der Betreiber kein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Ein berechtigtes Interesse besteht insbesondere dann, wenn dem Betreiber gegenüber dem Mitglied noch Forderungen zustehen.

§ 14 Abrechnung und Zahlung

1. Dem Betreiber steht es frei, Vorschüsse für gebuchte Dienstleistungen zu verlangen. Rechnungen werden in der Regel monatlich erstellt und sind über das Verwaltungssystem jederzeit abrufbar. Die Rechnung ist bei der Erstellung sofort fällig und wird entweder per Kreditkarte automatisch eingezogen oder ist bei Erhalt per Banküberweisung zu begleichen. Bei nicht erfolgtem Einzug per Kreditkarte verpflichtet sich das Mitglied unverzüglich dem Betreiber dies mitzuteilen und selbst auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Dabei fällt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 netto an, die dem Mitglied bei der nächsten Abrechnungsperiode in Rechnung gestellt wird. Bei Bezahlung per Banküberweisung fällt pro Rechnung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.00 netto an.

2. Mit Ablauf von fünf Werktagen kommt das Mitglied in Verzug und schuldet die gesetzlichen Verzugszinsen sowie kostendeckende Mahnspesen und gegebenenfalls Inkassokosten, einschliesslich Gerichts- und Anwaltskosten. Der Betreiber behält sich vor, offene Rechnungsbeträge, einschliesslich angefallener Verzugszinsen, Spesen und Kosten, an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abzutreten. In diesem Fall kann auf den offenen Beträgen ein Jahreszins von bis zu 15 Prozent ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben. Entscheidend ist der Zahlungseingang beim Betreiber.

3. Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass der Betreiber dafür verantwortlich ist, so behält der Betreiber den Anspruch auf Zahlung der Vergütung entsprechend der Auftragsbestätigung sowie des Eingangs der schriftlichen Absage wie folgt:

● bis zu 30 Tage keine Kosten

● 30 bis 8 Tage 25% der vereinbarten Leistungen

● 7 bis 4 Tage 50% der vereinbarten Leistungen

● 3 bis 0 Tage 100% der vereinbarten Leistungen

§ 15 Fotos, Livestreams, Veranstaltungen, Medienpräsenz, Presse

Das Mitglied willigt darin ein, dass der Betreiber Fotoaufnahmen und Videoaufnahmen in den Räumen des Betreibers erstellt. Der Betreiber ist ausdrücklich befugt, die erstellten Aufnahmen zu jedem geschäftsfördernden Zweck zu verwenden. Das Mitglied stimmt einer Veröffentlichung im Internet und sämtlichen anderen Medien ausdrücklich zu.

§ 16 Postempfangsservice

1. Sofern das Mitglied den kostenpflichtigen Postempfangsservice des Betreibers nutzt, verpflichtet es sich, mindestens einmal wöchentlich seine eingegangene Post abzuholen. Eingehende Post wird vom Betreiber eine Woche gelagert. Nach Ablauf der Woche ist der Betreiber berechtigt, die eingegangene Post an die vom Mitglied in der Anmeldung angegebene Anschrift zu versenden. Für die Weiterleitung wird pro versandten Poststück eine Weiterleitungsgebühr von CHF 30.00 netto zzgl. Porto vereinbart.

2. Alternativ zur Weitersendung kann das Mitglied auch ein Schliessfach beim Betreiber mieten. Der Betreiber wird ermächtigt, das Schliessfach des Mitglieds zu öffnen und die eingehende Post dort zu hinterlegen. Mit der Absendung der eingegangenen Post bzw. mit der Hinterlegung in das Schliessfach endet die Verantwortung des Betreibers für die eingegangene Post des Mitglieds.

3. Sofern die eingegangene Post des Mitglieds nicht in das Schliessfach hineinpasst, ist der Betreiber berechtigt, die Poststücke nach Ablauf der Lagerungsfrist zu den oben genannten Gebühren zu verschicken.

4. Post des Mitglieds, die dem Betreiber nach Ablauf der Nutzungszeit des Postempfangservices oder nach Beendigung der Mitgliedschaft zugeht, kann der Betreiber zu den oben genannten Konditionen an die letzte bekannte Anschrift des Mitglieds weiterleiten. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Kann die Post unter dieser Anschrift nicht zugestellt werden, geht die Post entschädigungsfrei in das Eigentum des Betreibers über. Ebenso geht das Eigentum entschädigungsfrei auf den Betreiber über, wenn der Betreiber das Mitglied unter der angegebenen E-Mail-Adresse über einen Posteingang informiert hat, die Post zwei Monate gelagert hat, ohne dass das Mitglied seine Post abgeholt hat.

§ 17 Änderungen des Mitgliedsvertrages

1. Änderungen des Mitgliedsvertrages werden dem Mitglied spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens per E-Mail oder im Verwaltungssystem und auf http://my.bleikicoworking.ch angeboten.

2. Die Zustimmung der Änderungen gilt als erteilt, wenn das Mitglied seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Der Betreiber wird dann die geänderte Fassung des Mitgliedsvertrages der weiteren Geschäftsbeziehung zugrundelegen.

§ 18 Schlussbestimmungen

1. Dieser Vertrag ersetzt alle vorhergehenden Verträge und Vereinbarungen zwischen den Parteien. Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des vorstehenden Schriftformerfordernisses. Die Parteien erklären, dass keine Nebenabreden oder Änderungen ausserhalb dieses Vertrages bestehen. Die teilweise oder gänzliche Unwirksamkeit einer der vorstehenden Regelungen oder deren Nichtdurchführbarkeit berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

2. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine wirksame bzw. durchführbare Regelung zu treffen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung am Nächsten kommt. Diese Vereinbarung gilt entsprechend für den Fall der Lückenhaftigkeit dieses Vertrages.

§ 19 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist Schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Interlaken.

AGB BLEIKI Coworking; letzte Aktualisierung 18.06.2024

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die BLEIKI Coworking diese Website bereitstellt.

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